Pflegefachberatung
Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz nach § 37 Abs.3 SGB XI durch eine von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen.
Diese Maßnahme dient der Beratung der Pflegeperson, sowie den Angehörigen und soll die Qualität der Pflege sichern. Ziel dieser Beratung ist es, frühzeitig einen eventuell erhöhten Pflegebedarf oder Überforderung der Pflegeperson festzustellen. Weiterhin kann auf Entlastungsmöglichkeiten, wie z. B. Tages-, Kurzzeit-, Verhinderungspflege, Kurse für pflegende Angehörige und Hilfsmittel hingewiesen werden. Sollte die Beratung abgelehnt werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche mit uns zu vereinbaren. Sie werden dann von einer qualifizierten langjährig erfahrenen examinierten Pflegekraft nach Terminabsprache zu Hause besucht. Diese erfasst die derzeitige Pflegesituation und informiert und berät Sie über:
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Hilfsangebote im häuslichen Bereich wie z.B. pflegerische Hilfen, hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern, Hausnotruf
- den Einsatz und die Möglichkeiten von Hilfsmitteln, welche die Pflege zu Hause erleichtern
- Angebote für demenziell Erkrankte
- Entlastungsangebote wie z.B. Verhinderungspflege
- Vermittlung und Hilfen in akuten Versorgungs- und Pflegesituationen, bei Klärung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs, bei Beantragung der einzelnen Pflegeleistungen, bei der Koordinierung und Durchführung der notwendigen Hilfe
Wenn Sie einen Pflegeeinsatz benötigen, dann wenden Sie sich gern an uns.
Was kostet eine Pflegefachberatung?
die kosten werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und belaufen sich aktuell (Stand 2015) für Pflegestufe 1+2 auf 22,00 Euro und bei Pflegestufe 3 auf 32,00 Euro
Wie flexibel sind die Einsatzzeiten (Tag/Nacht)?
Die Beratungseinsätze sollen werktags zwischen 08:00 Uhr früh und 20:00 Uhr abends stattfinden.
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